Segeln - echte Glücksgefühle
Segeln zählt zu den schönsten Aktivitäten für die sportliche Freizeitgestaltung und ist eine faszinierende Möglichkeit, die Kraft der Natur zu erleben. Sonne, Wind und Wasser hautnah zu fühlen und eins mit den Elementen zu werden.
Die Faszination besteht vor allem im intensiven Erleben der umgebenden Natur und in der Herausforderung, sich mit deren Kräften zu arrangieren und sie für sich zu nutzen. Die dafür notwendige Konzentration auf den Vorgang des Segelns an sich bewirkt bei vielen Seglern schon nach kurzer Zeit einen starken Erholungseffekt vom Alltag.
Etwas zur Geschichte des Segelns
Die erste bekannte Darstellung eines Schiffes mit Segel ist auf einer ägyptischen Totenurne aus Luxor aus der Zeit 5000 v. Chr. zu finden. Vornehmlich für die Fahrt auf dem Nil, aber auch für Fahrten über das Mittelmeer und das Rote Meer nutzten die Ägypter Schiffe mit einem Mast und einem großen Rahsegel. Das Segel war bereits drehbar gelagert, sodass die Schiffe auch bei seitlichem Wind segeln konnten.
Etwa um 3000 v. Chr. wurden im Südchinesischen Meer Auslegerkanus entwickelt und zur Besiedlung Polynesiens genutzt. Weiterentwicklungen dieser Mehrrumpf-boote, wie beispielsweise Pirogen, werden heute noch im Regattasport oder als Nutzfahrzeuge verwendet.
Die Phönizier und Griechen entwickelten ab circa 1000 v. Chr. zwei Grundtypen von seegängigen Segelschiffen: das Lastschiff mit geräumigem Rumpf und einem großen Rahsegel, und die Galeere, die für die Marschfahrt einen Mast mit mittelgroßem Rahsegel hatte, während eines Seekampfes und bei Flaute aber mit Riemen gerudert wurde.
In den folgenden Jahrhunderten wurden Segelschiffe für zahlreiche Entdeckungs- und Eroberungsreisen genutzt: Erstumsegelung Afrikas, um die arabische Halbinsel bis ins Rote Meer und nach Ägypten, Um das Jahr 470 v. Chr. segelte der kartha-gische Herrscher und Admiral Hanno der Seefahrer von Karthago westwärts, durch die Straße von Gibraltar der Westküste Afrikas entlang bis in den Golf von Guinea. Der griechische Seefahrer Eudoxos aus Kyzikos unternahm 120 bis 117 v. Chr. eine Erkundungsfahrt nach Indien und erkannte dabei die Bedeutung der Monsunwinde für die Segelschifffahrt im Indischen Ozean. Auch die Römer nutzten um die Zeitenwende kombinierte Ruder- und Segelschiffe für Kriegs- und Handelszwecke.
Die Wikinger perfektionierten diesen Schiffstyp vom 6. Jahrhundert bis zum 8. Jahrhundert. Die Entwicklung einer funktionsfähigen Takelage war der wesentlichste technische Fortschritt im Schiffbau. In Verbindung mit dem schlanken, doppelendigen Schiffstyp konnten die Wikingerschiffe Geschwindigkeiten von bis zu 20 Knoten erreichen.
Gegen Ende des Mittelalters wurden auch zwei- und dreimastige Schiffe gebaut. Aus ihnen wurde in Spanien und Portugal die Karavelle entwickelt, mit der Christoph Kolumbus, Ferdinand Magellan und Vasco da Gama ihre Entdeckungsreisen unternahmen. Anfang des 15. Jahrhunderts unternahm der chinesische Admiral Zheng He zahlreiche Seefahrten im Indischen Ozean bis nach Ostafrika.
Bootsführerscheine
Wer auf Binnengewässern wie Flüssen oder Kanälen unterwegs sein möchte, benötigt den sogenannten Sportbootführerschein Binnen, kurz SBF Binnen. Er ist ein international gültiger Führerschein, der als Pflichtführerschein notwendig ist. Der Geltungsbereich des SBF Binnen ist unbegrenzt, er wird in allen Ländern als äquivalenter Führerschein für den Binnenbereich anerkannt.
Für das Erlangen ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Er berechtigt das Führen von Motorbooten mit einer Antriebsleistung von mehr als 15 PS und einer Länge von maximal 15 Metern. Sportboote mit einer Antriebsmaschine, deren größte nicht überschreit-bare Nutzleistung höchstens 15 PS beträgt, sind von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen. Auf dem Rhein liegt die Grenze allerdings schon bei 5 PS.
Eine allgemeine Pflicht zum Führen eines Führerscheins bei Segelbooten gibt es nicht auf Binnengewässern, wird jedoch auf folgenden Binnenwasserstraßen benötigt: Havel-Oder-Wasserstraße, Untere-Havel-Wasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße. Für Segelboote ohne Motor außerhalb der genannten Binnenwasserstraßen gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Hingegen wird die Führerscheinpflicht auf einigen größeren Binnenseen landesrechtlich geregelt. So wie zum Beispiel für Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und in Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist für Sportboote ab 12 m² Segelfläche oder mehr als 6 PS das Bodenseeschifferpatent A bzw. D vorgeschrieben.
Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Gemeinde) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen.
Viele gewerbliche Bootsverleiher verlangen die Vorlage des Führerscheins unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung.
Allgemeine Voraussetzungen zum Erwerb:
• Alter: mindestens 14 Jahre (Segel), mindestens 16 Jahre (Motor)
• Ärztliches Tauglichkeits-Zeugnis
• Für Bewerber ab 18 Jahren: Kopie des Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnis
• Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten